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- Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) in ihrer derzeitigen Fassung. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch aus vorherigen bezahlt sind. Bei Weiterverkauf und Verarbeitung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache. Auch in Vermengung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum § 948 BGB. Der Käufer tritt seine hierdurch entstehenden Rechte bis zur Höhe der noch offenstehenden Beträge an uns ab, ohne dass es einer ausdrücklichen und zusätzlichen Abtretungsvereinbarung bedarf.
- Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch 'Ausführung des Auftrages' zustande. Wir halten uns an die im Angebot enthaltenen Preise 30 Kalendertage gebunden.
- Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung sowie Gerichtsstand ist Rosenheim.
- Die Zahlung soll, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen netto Kasse erfolgen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 10%, behalten uns aber vor, einen höheren Schaden geltend zu machen.
- In Anwendung des § 648a BGB Bauhandwerkersicherung, verlangen wir von unseren Auftraggebern in aller Regel eine Zahlungsbürgschaft in Höhe der Auftragssumme. Die Kosten werden von uns im Rahmen der Bestimmungen des § 648a BGB Abs. 3 auf Nachweis und Verlangen übernommen. Bei Erstgeschäften und Auslandsgeschäften verlangen wir diese Bürgschaft in jedem Fall.
Rosenheim, Januar 2004
X-tec GmbH Sporthallen-Innenausbau Ludwigsplatz 4 D-83022 Rosenheim Tel. 08031 / 36 69 40 Fax 08031 / 36 69 36
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