Prallwände

Gemäß GUV-V S1 Sportstättenbau §18 sind Oberflächen von Hallenstirnwänden bis zu einer Höhe von 2,00 m ab Oberkante Sportboden so auszubilden, dass Verletzungsgefahren beim Aufprall für Schülerinnen und Schülern vermindert werden.

Nach GUV 16.3 sollen fest angebrachte nachgiebige Abdeckungen folgende Anforderungen erfüllen:
 

  • Kraftabbau 60 v.H. (Prüfung nach DIN 18032, Teil 2, bei Fallhöhen von 55 und 22 mm)
  • keine zu hohe Reibungswärme an der Oberfläche (35°C Temperaturanstieg)
  • ausreichende Stoßbeständigkeit (10 Nm entsprechend DIN 18 032 Teil 2)
  • ausreichende Ballreflexion (90 v.H.)
     

Diese Anforderungen werden durch den Einbau unserer geprüften Prallwandsysteme voll erfüllt. Zur Verminderung von Verletzungsgefahren ist auch der Einbau auch an den Hallenlängswänden empfehlenswert. Dies gilt insbesondere für Mehrfachhallen, da durch die Unterteilung der Spielfelder diese querbespielbar werden und die Hallenlängswand somit zur Hallenstirnwand.

Gestalterisch ergeben sich beim Bau von Prallwänden durch die verschiedenen, verwendbaren Oberflächen aus den Bereichen Holz und Textil unzählige Variationsmöglichkeiten im Design.

Sie haben die Auswahl zwischen Oberflächen mit Holzbrettern, Paneelen und Verkleidungen aus Kombi Sperrholz, Dreischicht- MDF- und Multiplexplatten furniert mit allen handelsüblichen Deckfurnieren, sowie punktelastische Wandverkleidungen mit textiler Oberfläche, in den verschiedensten Qualitäten und Farben.

Der textile Prallbelag lässt sich entweder direkt auf einen glatten Untergrund aufbringen oder auf einer Spanplatten-Unterkonstruktion verlegen, die an den Wänden montiert wird.

Für die Anbringung der Holzprallwand wird zunächst eine Unterkonstruktion montiert, mit der sich Wandunebenheiten ausgleichen lassen. Die Justierunterkonstruktion besteht aus Dreischicht-Schwingträgern und wird gemäß unserem Prüfzeugnis erstellt.

 

X-tec GmbH
Sporthallen-
Innenausbau
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