In Thüringen ist die MVStättV weder als Verordnung noch als Richtlinie umgesetzt worden. Baugenehmigungen für Versammlungsstätten werden auf Grundlage von § 52 der Landesbauordnung erteilt. Im Genehmigungsverfahren wird den Bauordnungsämtern empfohlen, die MVStättV 2005 zur Ausübung ihres Ermessensspielraumes entsprechend anzuwenden. Thüringen plant, die MVStättV 2005 bis zum Ende des Jahres 2006 als Landesverordnung umzusetzen.
Die MVStättV von 2005 ist für Thüringen noch gültig. Es wird nach wie vor an einer eigenen VStättV gearbeitet. Diese sollte nächstes Jahr (2008) kommen.